ATEX 95

Richtlinie RL 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosiosgefährdeten Bereichen

  • Als benannte Stelle (European Identification No 1254) führen wir zusammen mit zwei akkreditierten Prüfstellen für Sie sämtliche Konformitätsbewertungsverfahren, die die Richtlinie vorsieht für Sie durch. In der Entwurfsphase zertifizieren wir Ihr Baumuster und in der Produktionsphase auditieren wir Ihr Qualitätsmanagementsystem gemäss den Vorgaben der Richtlinie. Schliesslich stellen wir das entsprechende Konformitätsdokument aus.

  • NEU!
    Kooperation mit der Prüfstelle IBExU, Institut für Sicherheitstechnik GmbH, Freiberg (D).
    Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, neu auf folgenden Gebieten für Sie tätig zu werden:

    • Durchführung von Baumusterprüfungen für Geräte und Schutzsysteme, welche bestimmungsgemäss in Bereichen eingesetzt werden, welche durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind.
    • Durchführung von Baumusterprüfungen von Produkten des terti-ären Explosionsschutzes, wie Zellenradschleusen, Druckentlastungseinrichtungen, Berstscheiben, Flammendurchschlagsicherungen
    • Bestimmung der Sicherheitstechnischen Kenngrössen von brennbaren Stäuben.

  • Geräteprüfung nach ATEX
    In welchen Fällen ist eine Prüfung nach ATEX Richtlinie notwendig? Welche Prüfungen erwarten Sie? Eine Liste der Fragen, die Ihnen von QS Zürich AG gestellt werden.
  • Informationsflyer ATEX

  • ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINES KONFORMITÄTSBEWERTUNGVERFAHRENS NACH DER EXPLOSIONS-SCHUTZRICHTLINIE RL 94/9/EG "ATEX 95"

    Falls Sie daran interessiert sind, uns, als benannte Stelle Nr. 1254 mit der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahren zu betrauen, stehen Ihnen mit nachfolgendem Link unsere Vertragsbedingungen zum Download bereit:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen ATEX

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