| Gründung | QS Zürich AG - 10. Mai 1996 | ||
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| Personal | Schweiz | International | |
| 15 Auditleiter 24 Auditoren 10 Fachexperten |
45 Auditleiter 34 Auditoren 18 Fachexperten |
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| Akkreditierung | QS Zürich AG ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert Zum Herunterladen unserer Akkreditierungen folgen Sie dem gewünschten Link: Akkreditierungen der QS Zürich AG SCES-Verzeichnis – Managementsysteme SCES-Verzeichnis – Produkte |
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| Benannte Stellen im Rahmen der Europäischen Harmonisierungsrichlinien | Die QS Zürich AG ist im Rahmen der Europäischen
Technischen Harmonisierungsrichtlinien in Brüssel als benannte Stelle (Notified Body) NB 1254 gemeldet und führt Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der folgenden Richtlinien durch:
RICHTLINIE RL94/9/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 23. MäRZ 1994 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemässen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen RICHTLINIE 93/42/EWG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATES vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte |
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| Leitbild | Der Kunde steht im Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen. Wir sind bereit, zum Nutzen unserer Kunden auch auf anspruchsvollste Kundenbedürfnisse lösungsorientiert einzugehen. Wir bieten eine den Bedürfnissen und allen Richtlinien gerecht werdende Zertifizierung. | ||
| Unparteilichkeit | Öffentliche Charta für die Unparteilichkeit unserer Zertifizierungstätigkeiten innerhalb unserer Unternehmen
Wir, die Geschäftsleitung, die Mitglieder des Lenkungsgremiums, die Fachexperten sowie sämtliche Auditoren der QS Zürich AG bekennen sich innerhalb von Aufgaben, mit welchen sie von der QS Gruppe beauftragt und betraut sind, während deren Ausübung zur absoluten Unparteilichkeit. Sie alle haben eine entsprechende Unabhängigkeitscharta unterzeichnet, so dass bei sämtlichen Tätigkeiten für und im Sinne des Unternehmens und unserer Kunden jederzeit eine umfassende und überprüfbare Unparteilichkeit sichergestellt ist und gegenüber unseren Kunden jederzeit gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Somit können allfällige Konfliktsituationen früh erkannt und rechtzeitig vermieden werden. Unser eigenes Qualitätsmanagementsystem, welches wir eingeführt haben und aufrecht erhalten, stellt auf allen Stufen und in allen Bereichen unserer Tätigkeiten - d.h. von der ersten Anfrage bis hin zur Ausstellung unseres QS-Zertifikats - eine lückenlose Unparteilichkeit sicher. Die strengen Anforderungen, welche uns im Hinblick auf die Unparteilichkeit durch die Anforderungen an Zertifizierungsunternehmen auferlegt werden, sind in der neu geltenden ISO Norm 17021:2006 stipuliert und vorgegeben. Die Umsetzung und Einhaltung der hohen Anforderungen dieser Norm in unserem Unternehmen wird durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) regelmässig überwacht. Die Massnahmen zur Sicherstellung der Unparteilichkeit sind unter anderen Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können Sie herunterladen, wenn Sie folgendem Link folgen: Zum Herunterladen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der QS Zürich AG. |
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